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Presse
Neue Gesetzgebung erleichtert den "offiziellen"
Vaterschaftstest
Am 14.03.2008 billigte der Bundesrat das bereits vom Bundestag
verabschiedete Gesetz zur Klärung von Vaterschaften. Das neue Gesetz räumt
Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden
Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der
Abstammung ein. Sperrt sich ein Betroffener, kann das Familiengericht die
Zustimmung ersetzen. Durch diese nun mögliche Vaterschaftsfeststellungsklage
wird die Vaterschaft lediglich überprüft, jedoch noch nicht angefochten.
Somit kann ein Mann weiterhin als gesetzlicher Vater fungieren, selbst wenn
seine Vaterschaft biologisch ausgeschlossen wurde. Der Auftraggeber eines
solchen Tests darf selbst das ausführende Labor aussuchen. Die DelphiTest
GmbH erfüllt die Kriterien, um entsprechende Gutachten erstellen zu können. Nach unserer Auffassung wird durch das neue Gesetz zwar ein wichtiger
Schritt zur Aufhebung der juristischen Benachteiligung der (vermuteten) Väter
getan. Dennoch ersetzt das neue Gesetz in keinem Fall einen heimlichen Test,
sondern erleichtert lediglich den Zugang zu gerichtlich verwertbaren Tests
auch gegen den Willen aller Beteiligten. Heimliche Tests werden durchgeführt, wenn der zweifelnde Vater (oder die
zweifelnde Mutter bzw. das zweifelnde Kind) durch den Test keine Belastung in
die Beziehung oder Familie bringen möchte. Vor allem Kinder leiden seelisch
stark unter der Belastung eines gerichtlichen Vaterschaftstests. Da ca. 80%
der Vaterschaften durch den Test bestätigt werden, wäre es also in den
meisten Fällen völlig sinnlos, die Beziehung/Ehe durch ein Gerichtsverfahren
zu ruinieren, die Beziehung Eltern-Kind nachhaltig zu stören, wenn die
Zweifel an der Vaterschaft am Ende unbegründet waren. Oftmals heißt es nach
dem Gerichtsverfahren leider: biologische Vaterschaft erwiesen, aber soziales
Umfeld zerstört. Die finanziellen Vorteile eines heimlichen Tests gegenüber
teuren Gerichtsverfahren seien hier nicht weiter ausgeführt. Wir fordern deshalb, dass die heimlichen Vaterschaftstests auch weiterhin
straffrei bleiben. Heimliche Tests sind ein wichtiger Beitrag zum
Familienfrieden und zum Erhalt des sozialen Umfeldes der Kinder. Aktuelles zur Rechtslage: Dürfen Vaterschaftstests
heimlich, also z.B. ohne Wissen der Mutter, durchgeführt werden? Zu
dieser Frage hat kürzlich das LG München in einem Urteil Stellung genommen.
Die Klage stammte von einem Kölner Vaterschaftstest-Labor, das gegen ein
Münchner Konkurrenzunternehmen vorgehen wollte und diesem unlauteren
Wettbewerb in Zusammenhang mit heimlichen Vaterschaftstests vorwarf. Das
Gericht entschied jedoch eindeutig zugunsten des Münchner Labors und gegen
das Kölner Labor: Es bestehe ein anerkennenswertes Interesse des möglichen
biologischen Vaters, die Abstammung durch einen derartigen Test zu klären.
Das Recht auf Information des tatsächlichen oder rechtlichen Vaters steht im
Vordergrund (Az 17HKO 344/03). Das OLG Celle hat in einem weiteren Urteil entschieden, dass heimliche Vaterschaftstests nicht gerichtsverwertbar sind ( Az. 15 UF 84/03). Zum einen müsse das Einverständnis aller Beteiligten bzw. des/der Erziehungsberechtigten vorliegen, zweitens müsse die Identität der Testpersonen und Herkunft der Proben eindeutig geklärt sein. DelphiSeq bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit des Identitätsnachweises an: Sie können bei uns oder einem offiziellen Zeugen (Anwalt, Hausarzt,...) die Probennahme vornehmen und die Identität bestätigen lassen. Näheres können Sie gerne bei uns erfahren. Zwar ist auch mit Identitätsnachweis nicht garantiert, dass ein privater Vaterschaftstest vor Gericht anerkannt wird, aber die Chancen hierfür sind durch einen Identitätsnachweis stark verbessert. |
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